BayStVollzG Bayerisches Strafvollzugsgesetz
BayStVollzG
Bayerisches Strafvollzugsgesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
Die Gefangenen werden in dem Bemühen beratend unterstützt, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen, insbesondere das Wahlrecht auszuüben, sowie für Unterhaltsberechtigte zu sorgen und ihre Schulden zu regulieren.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Strafprozessrecht
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zu Art. 78 BayStVollzG
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