BayStVollzG Bayerisches Strafvollzugsgesetz
BayStVollzG
Bayerisches Strafvollzugsgesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
Die in Art. 1 genannten Freiheitsentziehungen werden in Justizvollzugsanstalten vollzogen.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Strafprozessrecht
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zu Art. 165 BayStVollzG
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