BayMG Bayerisches Mediengesetz
BayMG
Bayerisches Mediengesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
1Die für Rundfunk geltenden Bestimmungen des Jugenmedienschutz-Staatsvertrags finden Anwendung. 2 § 19 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gilt für lokale, regionale und landesweite Rundfunkangebote entsprechend.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 6 BayMG
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