BayMG
Verweise
in Art. 6 BayMG

BayMG  
Bayerisches Mediengesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

1Die für Rundfunk geltenden Bestimmungen des Jugenmedienschutz-Staatsvertrags finden Anwendung. 2 § 19 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gilt für lokale, regionale und landesweite Rundfunkangebote entsprechend.
Quelle: BAY
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