[Bay]LSchlV (außer Kraft)
Verweise
in § 2 [Bay]LSchlV (außer Kraft)

[Bay]LSchlV (außer Kraft)  
Ladenschlussverordnung (außer Kraft)

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Allgemeines Gewerbe- & Berufsrecht

1Die Öffnungszeiten werden von den Gemeinden durch Rechtsverordnung festgesetzt; dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. 2Die Gemeinden bestimmen auch, an welchen Sonn- und Feiertagen im Rahmen von § 1 offengehalten werden darf.
Quelle: BAY
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