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Verweise
in Anlage 3 [Bay]KWBG

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Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz

1.Ehrenamtliche erste Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
Einwohner der Gemeinde
Rahmensätze
bis
1 000
1 298,50 €
bis
3 376,01 €
1 001
bis
3 000
3 246,17 €
bis
4 869,27 €
3 001
bis
5 000
4 284,93 €
bis
5 778,16 €
über
5 000
4 934,19 €
bis
6 232,64 €
2.Bezirkstagspräsidenten und Bezirkstagspräsidentinnen
Einwohner des Bezirks
Höchstbetrag
bis
1 500 000
7 790,80 €
1 500 001
bis
3 000 000
8 102,43 €
über
3 000 000
8 414,06 €
Quelle: BAY
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