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Verweise
in Anlage 2 [Bay]KWBG

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Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz

Rahmensätze
A.
Erste Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
1.
kreisangehöriger Gemeinden
195 €
bis
641 €
2.
kreisfreier Gemeinden und Großer Kreisstädte
a)
bis
50 000 Einwohner
344 €
bis
937 €
b)
von
50 001 bis 100 000 Einwohner
492 €
bis
1 086 €
c)
über
100 000 Einwohner
641 €
bis
1 234 €
B.
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
und berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder
1.
kreisangehöriger Gemeinden
166 €
bis
522 €
2.
kreisfreier Gemeinden und Großer Kreisstädte
a)
bis
50 000 Einwohner
284 €
bis
759 €
b)
von
50 001 bis 100 000 Einwohner
403 €
bis
878 €
c)
über
100 000 Einwohner
522 €
bis
997 €
C.
Landräte und Landrätinnen
789 €
bis
1 086 €
Quelle: BAY
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