[Bay]KAG Kommunalabgabengesetz
[Bay]KAG
Kommunalabgabengesetz
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Kommunalrecht
Die Geldbuße fließt in die Kasse der Körperschaft, der die Abgabe, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, zusteht.
Quelle: BAY
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zu Kommunalrecht
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