Verweise
in Art. 132 BayHIG
BayHIG
Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
(2)
Es treten außer Kraft:
- 1.Art. 84 Abs. 6 mit Ablauf des 31. Dezember 2027,
- 2.Art. 129 mit Ablauf des 30. September 2027.
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Dokumente
zu Bildungsrecht
Notizen
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