BayHIG
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Verweise
in Art. 132 BayHIG

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Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
(2)
Es treten außer Kraft:
  • 1.
    Art. 84 Abs. 6 mit Ablauf des 31. Dezember 2027,
  • 2.
    Art. 129 mit Ablauf des 30. September 2027.
Quelle: BAY
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