BayHIG
Verweise
in Art. 132 BayHIG

BayHIG  
Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Bildungsrecht

(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
(2)
Es treten außer Kraft:
  • 1.
    Art. 84 Abs. 6 mit Ablauf des 31. Dezember 2025,
  • 2.
    Art. 129 mit Ablauf des 30. September 2027.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Bildungsrecht
Notizen
zu Art. 132 BayHIG
Keine Notizen vorhanden.