BayHIG Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
BayHIG
Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Bildungsrecht
(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
(2)
Es treten außer Kraft:
- 1.Art. 84 Abs. 6 mit Ablauf des 31. Dezember 2025,
- 2.Art. 129 mit Ablauf des 30. September 2027.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Bildungsrecht
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zu Art. 132 BayHIG
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