[Bay]GSG Gesundheitsschutzgesetz
[Bay]GSG
Gesundheitsschutzgesetz
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Polizei- & Ordnungsrecht
Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen.
Quelle: BAY
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zu Polizei- & Ordnungsrecht
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zu Art. 1 [Bay]GSG
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