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Verweise
in § 19 [Bay]GaStellV

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Garagen- und Stellplatzverordnung

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:
  • 1.
    die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen sowie über die Rettungswege,
  • 2.
    die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
  • 3.
    den Rauch- und Wärmeabzug,
  • 4.
    die CO-Warnanlagen,
  • 5.
    die natürliche Lüftung oder die maschinellen Lüftungsanlagen,
  • 6.
    die Sicherheitsbeleuchtung.
Quelle: BAY
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