[Bay]GaStellV Garagen- und Stellplatzverordnung
[Bay]GaStellV
Garagen- und Stellplatzverordnung
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Baurecht
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:
- 1.die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen sowie über die Rettungswege,
- 2.die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
- 3.den Rauch- und Wärmeabzug,
- 4.die CO-Warnanlagen,
- 5.die natürliche Lüftung oder die maschinellen Lüftungsanlagen,
- 6.die Sicherheitsbeleuchtung.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Baurecht
Notizen
zu § 19 [Bay]GaStellV
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