[Bay]GaStellV
Verweise
in § 19 [Bay]GaStellV

[Bay]GaStellV  
Garagen- und Stellplatzverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Baurecht

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:
  • 1.
    die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen sowie über die Rettungswege,
  • 2.
    die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
  • 3.
    den Rauch- und Wärmeabzug,
  • 4.
    die CO-Warnanlagen,
  • 5.
    die natürliche Lüftung oder die maschinellen Lüftungsanlagen,
  • 6.
    die Sicherheitsbeleuchtung.
Quelle: BAY
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Baurecht
Notizen
zu § 19 [Bay]GaStellV
Keine Notizen vorhanden.