BayFEV
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Verweise
in § 12 BayFEV

BayFEV  

Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung

(1)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 20. April 2020 in Kraft.
(2)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.
Quelle: BAY
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