BayFEV
Verweise
in § 12 BayFEV

BayFEV  
Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Bildungsrecht

(1)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 20. April 2020 in Kraft.
(2)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Quelle: BAY
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