BayFEV Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung
BayFEV
Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Bildungsrecht
(1)
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 20. April 2020 in Kraft.
(2)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Quelle: BAY
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