BayFAG Bayerisches Finanzausgleichsgesetz
BayFAG
Bayerisches Finanzausgleichsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
1Vom Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund können jährlich bis zu 165 000 000 € für den Bau von Abwasserentsorgungsanlagen verwendet werden. 2Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit können bis zu 40 Prozent der Mittel nach Satz 1 auch für Zuweisungen zum Bau von Wasserversorgungsanlagen verwendet werden. 3Die Mittel nach den Sätzen 1 und 2 dienen zur Abfinanzierung der Förderung von Ersterschließungsmaßnahmen und können in Härtefällen auch für Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden.
- Hier liegen deine und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Kommunalrecht
Notizen
zu Art. 13e BayFAG
Keine Notizen vorhanden.