BayFAG Bayerisches Finanzausgleichsgesetz
BayFAG
Bayerisches Finanzausgleichsgesetz
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Kommunalrecht
Vom Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund werden jährlich 94 300 000 € für Zuweisungen nach Art. 27 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern verwendet.
Quelle: BAY
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