BayFAG
Verweise
in Art. 13d BayFAG

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Bayerisches Finanzausgleichsgesetz

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Kommunalrecht

Vom Kommunalanteil am Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund werden jährlich 94 300 000 € für Zuweisungen nach Art. 27 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern verwendet.
Quelle: BAY
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