BayEUG
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in Art. 79 BayEUG

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Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Die von den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden errichteten und unterhaltenen kommunalen Medienzentren versorgen die Schulen und die außerschulischen Bildungseinrichtungen mit Medien und erfüllen die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben.
Quelle: BAY
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