Verweise
in Art. 79 BayEUG
BayEUG
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Die von den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden errichteten und unterhaltenen kommunalen Medienzentren versorgen die Schulen und die außerschulischen Bildungseinrichtungen mit Medien und erfüllen die damit zusammenhängenden pädagogischen Aufgaben.
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Dokumente
zu Bildungsrecht
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