[Bay]ERVV E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
[Bay]ERVV
E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht
Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Justizbehörde im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Allgemeines Verwaltungsrecht
Notizen
zu § 4 [Bay]ERVV
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