[Bay]ERVV
Verweise
in § 4 [Bay]ERVV
[Bay]ERVV
E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Justizbehörde im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.
Quelle: BAY
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