[Bay]ERVV
Verweise
in § 4 [Bay]ERVV

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E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Ist die Entgegennahme elektronischer Dokumente über die elektronische Poststelle nicht möglich, trifft der Vorstand des Gerichts oder der Leiter der Justizbehörde im Einzelfall Anordnungen zur Einreichung von Dokumenten.
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