[Bay]ERVV
Verweise
in § 3 [Bay]ERVV
[Bay]ERVV
E-Rechtsverkehrsverordnung Justiz
Die Landesjustizverwaltung gibt auf der Internetseite des Staatsministeriums bekannt:
- 1.die technischen Voraussetzungen zur Einreichung und Bearbeitung elektronischer Dokumente sowie die Anforderungen an die elektronischen Dokumente und an die qualifizierte elektronische Signatur,
- 2.in Grundbuchangelegenheiten die Angaben zur höchstzulässigen Anzahl der elektronischen Dokumente und den Volumengrenzen bei einer Einreichung sowie die Angaben zu den Datenträgern für die Ersatzeinreichung nach § 20 Satz 1.
Quelle: BAY
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