Bayerische Verfassung
Verweise
in Art. 3a Bayerische Verfassung
Bayerische Verfassung
Verfassung des Freistaates Bayern
1Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. 2Bayern arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen.
Quelle: BAY
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zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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