BayDSG Bayerisches Datenschutzgesetz
BayDSG
Bayerisches Datenschutzgesetz
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
1In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen. 2 Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 31 BayDSG
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