BayDSG
Verweise
in Art. 30 BayDSG

BayDSG  
Bayerisches Datenschutzgesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

1Die Angabe der Anlaufstelle für die betroffenen Personen nach Art. 26 Abs. 1 Satz 3 DSGVO ist verpflichtend. 2 Art. 26 Abs. 2 DSGVO findet keine Anwendung.
Quelle: BAY
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