BayDSchG
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Verweise
in Art. 25 BayDSchG

BayDSchG  

Bayerisches Denkmalschutzgesetz

(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1973 in Kraft1).
(2)
Art. 6 Abs. 7 sowie Art. 7 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.

Quelle: BAY
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