BayDiG
Verweise
in Art. 59 BayDiG

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Bayerisches Digitalgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

(1)
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2022 in Kraft.
(2)
Art. 57a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Quelle: BAY
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