[Bay]DBauV
Verweise
in § 3 [Bay]DBauV
[Bay]DBauV
Digitale Bauantragsverordnung
1Abweichend von Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO kann die Zustimmung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals abgegeben werden. 2Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.
Quelle: BAY
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Baurecht
Notizen
zu § 3 [Bay]DBauV
Keine Notizen vorhanden.