BayBO
Verweise
in Art. 44 BayBO

BayBO  
Bayerische Bauordnung

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Baurecht

Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.
Quelle: BAY
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