BayBO Bayerische Bauordnung
BayBO
Bayerische Bauordnung
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Baurecht
Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.
Quelle: BAY
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Schemata
zu Baurecht
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zu Art. 44 BayBO
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