BayBesG
Verweise
in Art. 99a BayBesG
BayBesG
Bayerisches Besoldungsgesetz
Zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle kann Berechtigten, Dienstanfängern und Dienstanfängerinnen nach Maßgabe besonderer haushaltsrechtlicher Regelungen ein Zuschuss gewährt werden.
Quelle: BAY
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