BayAbgrG Bayerisches Abgrabungsgesetz
BayAbgrG
Bayerisches Abgrabungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Baurecht
1Untere Abgrabungsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden. 2Höhere Abgrabungsbehörden sind die Regierungen. 3Oberste Abgrabungsbehörde ist das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Quelle: BAY
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