AZRG AZR-Gesetz
AZRG
AZR-Gesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
An die zum Vollzug des Staatsangehörigkeitsrechts und an die nach dem Bundesvertriebenengesetz zuständigen Behörden (Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden) werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz und dem Bundesvertriebenengesetz auf Ersuchen die Grunddaten und folgende Daten übermittelt:
- 1.
- abweichende Namensschreibweisen, andere Namen und Aliaspersonalien,
- 2.
- Angaben zum aufenthaltsrechtlichen Status und zu den für oder gegen den Ausländer getroffenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen,
- 3.
- Angaben zum Asylverfahren,
- 4.
- Ablehnung eines Antrages auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit,
- 5.
- Ablehnung oder Rücknahme der Feststellung der Aussiedler- oder Spätaussiedlereigenschaft.
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Migrationsrecht (Asyl- & Ausländerrecht)
Notizen
zu § 19 AZRG
Keine Notizen vorhanden.