AufenthG
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Verweise
in § 91e AufenthG

AufenthG  

Aufenthaltsgesetz

Im Sinne der §§ 91c bis 91g sind
1.
Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen und früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und Wohnanschrift im Inland,
2.
Angaben zum Identitäts- und Reisedokument: Art, Nummer, ausgebende Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.
Quelle: BMJ
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