AtG Atomgesetz
AtG
Atomgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Das Bundesverwaltungsamt ist für Entscheidungen nach den §§ 9d bis 9g zuständig.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
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