Artikel 10-Gesetz Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
Artikel 10-Gesetz
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses
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Polizei- & Ordnungsrecht
Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
Quelle: BMJ
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