Artikel 10-Gesetz
Verweise
in § 21 Artikel 10-Gesetz

Artikel 10-Gesetz  
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

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Polizei- & Ordnungsrecht

Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird durch dieses Gesetz eingeschränkt.
Quelle: BMJ
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