APG NRW
Verweise
in § 20 APG NRW

APG NRW  
Alten- und Pflegegesetz NRW

Spezialisierungen

Medizinrecht

Das für die Altenpolitik zuständige Ministerium erarbeitet und veröffentlicht einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht als Gesamtanalyse zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen. Dieser dient zugleich als Planungsgrundlage für den Landesförderplan nach § 19.
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