APG NRW
Verweise
in § 20 APG NRW
APG NRW
Alten- und Pflegegesetz NRW
Das für die Altenpolitik zuständige Ministerium erarbeitet und veröffentlicht einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht als Gesamtanalyse zur Lage der Älteren in Nordrhein-Westfalen. Dieser dient zugleich als Planungsgrundlage für den Landesförderplan nach § 19.
Quelle: Justizportal NRW
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