AnzV
Verweise
in Anlage 8 AnzV

AnzV  
Anzeigenverordnung

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1737 - 1738;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


PVGSI
ECB-CONFIDENTIAL


Personelle Veränderungen
bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank –

(Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG und nach § 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 5 KWG)


Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
wird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer
Geschäftsleiter(in)
Identnummer des Instituts
1.  Institut/Finanzholding-Gesellschaft/gemischte Finanzholding-Gesellschaft
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ, RechtsträgerkennungBAK-Nr. (sechsstellig)


2.  Angaben zur Person
 Herr     Frau
Nachname, sämtliche Vornamen


3.  Angaben zur Tätigkeit
Gesellschaftsrechtliche Funktion


4.  Absicht der Bestellung
Beschluss desvom:
Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

mit Wirkung vom
Änderung der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Änderung der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

neuer Zeitpunkt:
Aufgabe der Absicht der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Aufgabe der Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)

Zeitpunkt der Aufgabe:Grund der Aufgabe:
5.  Vollzug der Bestellung
Vollzug der Bestellung eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Vollzug der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 KWG)
Vollzug der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 oder Satz 5 KWG)

mit Wirkung vom
6.  Ausscheiden
Ausscheiden eines/einer Geschäftsleiters/in (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
Entziehung der Befugnis zur Einzelvertretung des Instituts (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 KWG)
Ausscheiden einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich geführt hat (§ 24 Abs. 3a Satz 1 Nr. 2 oder Satz 5 KWG)

mit Wirkung vom
Grund des Ausscheidens:
7.  Anlagen
Anlage 1Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch das beaufsichtigte Unternehmen auszufüllen –
Anlage 2Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen Zuverlässigkeit und ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit – durch die angezeigte Person auszufüllen –
Lebenslauf
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Satzung des Unternehmens (soweit der Bundesanstalt keine aktuelle Version vorliegt)
Überblick über die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung oder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans des Unternehmens
Sonstiges:










Sachbearbeiter(in)Telefon-Nr.E-Mail
Ort/DatumFirma/Unterschrift





Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Bank- & Kapitalmarktrecht
Notizen
zu Anlage 8 AnzV
Keine Notizen vorhanden.