AltZertG
Verweise
in § 7f AltZertG
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Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
Die Zertifizierungsstelle kann anlassunabhängig prüfen, ob der Anbieter eines Altersvorsorgevertrags oder eines Basisrentenvertrags seine Pflichten nach § 7 erfüllt hat.
Quelle: BMJ
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