Verweise
in Art. 94 AEUV
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Jede Maßnahme auf dem Gebiet der Beförderungsentgelte und -bedingungen, die im Rahmen der Verträge getroffen wird, hat der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmer Rechnung zu tragen.
Quelle: EURLEX
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