Verweise
in Art. 342 AEUV
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.
Quelle: EURLEX
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