AEUV
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in Art. 342 AEUV

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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.
Quelle: EURLEX
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