AEUV
Verweise
in Art. 341 AEUV

AEUV  
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Öffentliches Recht

Europarecht

Der Sitz der Organe der Union wird im Einvernehmen zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten bestimmt.
Quelle: EURLEX
Import:
Hier liegen deine und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Europarecht
Notizen
zu Art. 341 AEUV
Keine Notizen vorhanden.