AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Öffentliches Recht
Europarecht
Das Europäische Parlament erörtert in öffentlicher Sitzung den jährlichen Gesamtbericht, der ihm von der Kommission vorgelegt wird.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Europarecht
Notizen
zu Art. 233 AEUV
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