AbschlagsV Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
AbschlagsV
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
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Werkvertrag u.Ä.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: BMJ
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Schemata
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