AbschlagsV Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
AbschlagsV
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse
Werkvertrag u.Ä.
Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.
Quelle: BMJ
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zu § 2a AbschlagsV
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