AbschlagsV
Verweise
in § 2a AbschlagsV

AbschlagsV  
Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen

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Werkvertrag u.Ä.

Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.
Quelle: BMJ
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