39. BImSchV
Verweise
in § 7 39. BImSchV
39. BImSchV
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol
| 5 Mikrogramm pro Kubikmeter. |
Quelle: BMJ
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