38. BImSchV Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
38. BImSchV
Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
| Vorherrschende Umwandlungstechnologie | Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz |
| Verbrennungsmotor | 1 |
| Batteriegestützter Elektroantrieb | 0,4 |
| Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb | 0,4 |
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
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