34. BImSchV
Verweise
in § 2 34. BImSchV
34. BImSchV
Verordnung über die Lärmkartierung
(1) Die Lärmindizes LDay, LEveningund LNightsind die A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegel in Dezibel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Bestimmungen an allen Tagen in folgenden Zeiträumen erfolgen:
- 1.
LDay: 12 Stunden, beginnend um 6.00 Uhr, - 2.
LEvening: 4 Stunden, beginnend um 18.00 Uhr, - 3.
LNight: 8 Stunden, beginnend um 22.00 Uhr.
(2) Der Lärmindex LDENin Dezibel ist wie folgt definiert:


Quelle: BMJ
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