34. BImSchV
Verweise
in § 1 34. BImSchV
34. BImSchV
Verordnung über die Lärmkartierung
Diese Verordnung gilt für die Kartierung von Umgebungslärm. Sie konkretisiert Anforderungen an Lärmkarten nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Quelle: BMJ
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