34. BImSchV
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Verweise
in § 1 34. BImSchV

34. BImSchV  

Verordnung über die Lärmkartierung

Diese Verordnung gilt für die Kartierung von Umgebungslärm. Sie konkretisiert Anforderungen an Lärmkarten nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Quelle: BMJ
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