2. ProdSV Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
2. ProdSV
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Diese Verordnung tritt am 20. Juli 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 21. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2541), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261) geändert worden ist, außer Kraft.
Quelle: BMJ
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