17. BImSchV
Verweise
in Anlage 5 17. BImSchV

17. BImSchV  
Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1067;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Soweit Emissionsgrenzwerte auf Bezugssauerstoffgehalte im Abgas bezogen sind, sind die im Abgas gemessenen Massenkonzentrationen nach folgender Gleichung umzurechnen:

EB=
Massenkonzentration, bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt
EM=
gemessene Massenkonzentration
OB=
Bezugssauerstoffgehalt
OM=
gemessener Sauerstoffgehalt
Quelle: BMJ
Import:
  • Hier neue Schemata oder Notizen anlegen
    ... durch Klicken auf ein oder in der Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu Anlage 5 17. BImSchV
Keine Notizen vorhanden.