14. ProdSV
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14. ProdSV  

Druckgeräteverordnung

Für Werkstoffe, für die eine europäische Werkstoffzulassung gemäß § 2 Satz 1 Nummer 4 beantragt wird, ist das Verfahren nach Artikel 15 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 anzuwenden.
Quelle: BMJ
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