12. ProdSV
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Verweise
in § 16 12. ProdSV

12. ProdSV  

Aufzugsverordnung

Für Sicherheitsbauteile für Aufzüge sind die Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 15 in Verbindung mit Anhang IV Teil A, den Anhängen VI, VII oder Anhang IX der Richtlinie 2014/33/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 durchzuführen.
Quelle: BMJ
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