ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Die Ansprüche aus einem und demselben Recht haben untereinander folgende Rangordnung:
- 1.
- die Ansprüche auf Ersatz der im § 10 Abs. 2 bezeichneten Kosten;
- 2.
- die Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen und andere Nebenleistungen;
- 3.
- der Hauptanspruch.
Quelle: BMJ
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